VERORDNUNG - ÜBERTRAGUNG DER ÖRTLICHEN STRASSENPOLIZEI AN DEN BÜRGERMEISTER

Veröffentlicht am: 04.06.2025

Verordnung betreffend Übertragung der örtlichen Straßenpolizei an den Bürgermeister.


Verordnung_Übertragung Straßenpolizei an Bgm_§ 43 Abs. 2a GemO.pdf