VERÖFFENTLICHUNG DES GEBÄUDEINVENTARS GEM. EED III-RICHTLINIE

Veröffentlicht am: 10.10.2025

Im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) sind alle Gemeinden und Städte verpflichtet, den Energieverbrauch kontinuierlich zu reduzieren und öffentliche Gebäude schrittweise auf den Standard von Niedrigstenergiegebäuden zu sanieren. Als Grundlage muss ebenfalls ein Gebäudeinventar veröffentlicht werden. Das Gebäudeinventar der Gebäude der Gemeinde Schöder finden Sie im angeführten Dokument.


Gebäudeinventar EED III_10.10.2025.pdf